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Hier werden ältere Beiträge der SP Oberhofen abgelegt.


Überbauungsordnung Barell-Gut: NEIN zum Vorgehen, das die Rechte der Stimmbevölkerung umgeht

 

Die Vorgabe des Regierungsrats ist klar: In seinem Beschwerdeentscheid vom 3.6.2020 stellt er das Antrags- und Äusserungsrecht der Stimmbevölkerung zur  ÜO Barell-Gut ausdrücklich über die Dringlichkeit des Geschäfts. Trotzdem will der Gemeinderat nun unverzüglich über das Geschäft abstimmen, gestützt auf eine Covid-Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalters. 

Dies verunmöglicht es den Stimmbürger*innen, Anträge zu ihren Anliegen - die in der Mitwirkung leider grossmehrheitlich ignoriert wurden - an einer Gemeindeversammlung einzubringen. Die SP Oberhofen empfiehlt der Bevölkerung deshalb ein Nein zur Urnenabstimmung: Das Geschäft soll neu und korrekt aufgegleist werden. 
 

Die wichtigsten Gründe für ein NEIN zur ÜO Barell-Gut:
 

  • Keine Umgehung der Anträge aus der Oberhofner Bevölkerung 
  • Kein Beschluss ohne Verkehrs- und Schulwegsicherheit
  • Keine Überbauung ohne Verankerung von preisgünstigen Wohnungen im Sinn des eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetzes 

Keine Steuersenkungen in der Krise

Die SP Oberhofen wehrt sich gegen die geplanten Steuersenkungen mitten in der
Corona-Krise und bei nach wie vor tiefem Selbstfinanzierungsgrad.

Für die SP Oberhofen kommen die Anträge auf Steuersenkungen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Sie lehnt die geplanten Senkungen der Steueranlage auf 1.59 Einheiten und des Liegenschaftssteuersatzes auf 1.0‰ entschieden ab. Die
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Steuererträge der Gemeinde lassen sich nur schwer abschätzen. Auch ist unklar, wie lange mit Steuerausfällen aufgrund der coronabedingten Konjunkturkrise zu rechnen ist. Der Finanzplan rechnet für die Jahre 2020 - 2025 mit einem durchschnittlichen Selbstfinanzierungsgrad von nur 47%. Das bedeutet, dass die Verschuldung zunehmen wird. Zudem wird im Finanzplan mit äusserst optimistischen Fremdkapitalzinsen von nur 0.4% bis 0.75% für die Jahre 2021 - 2025 gerechnet.

Eine Steuersenkung ist eine strategische Massnahme, die unsere Gemeindefinanzen nachhaltig belastet. Sie wäre zum jetzigen Zeitpunkt und aufgrund der unsicheren Faktenlage fahrlässig und würde die gesunde Entwicklung unserer Gemeindefinanzen
gefährden. 

Sollten sich in den kommenden Jahren – d.h. auch nach erfolgter Umsetzung des aktuellen Investitionsstaus - Überschüsse ergeben, ist die SP Oberhofen gerne bereit, die finanzielle Situation mit ihren langfristigen Auswirkungen in einem Zeithorizont von mindestens 10 Jahren sorgfältig zu analysieren und neu zu beurteilen. 

Den übrigen Anträgen (Budget 2021, Abfallreglement, Reglement wasserbauliche Massnahmen Riderbach und Zuflüsse und Betriebsbeitrag an Stiftung Schloss Oberhofen) stimmt die SP Oberhofen zu.

Kontakt für Rückfragen: 
Daniel Haldi, Präsident SP Oberhofen, Tel. 078 602 24 21

Regierungsrat korrigiert Beschluss des Regierungsstatthalters und
wahrt die Rechte und den Willen der Oberhofner Bevölkerung

Die SP Oberhofen ist erfreut über den Entscheid des Regierungsrats, den Beschluss des Regierungsstatthalters zu korrigieren und die Überbauungsordnung Barell-Gut an
einer Gemeindeversammlung und nicht an der Urne zur Abstimmung zu bringen.

Die Überbauungsordnung (ÜO) Barell-Gut wurde der Oberhofer Bevölkerung bereits an der a.o. Gemeindeversammlung vom 2. September 2019 vorgelegt. Die Vorlage wurde damals mit 89:63 Stimmen an den Gemeinderat zurückgewiesen, verbunden mit der Aufforderung, der Stimmbevölkerung zuerst die Verkehrsmassnahmen im betroffenen Perimeter zum Entscheid
vorzulegen. Die Beratung des Geschäfts wurde daraufhin abgebrochen. Den Stimmberechtigten wurde versichert, dass weitere Wortmeldungen und Anträge zur ÜO Barell-Gut an einer der nächsten Gemeindeversammlungen eingebracht werden könnten.

Aufgrund der Covid19-Massnahmen musste die geplante Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2020 abgesagt werden. Der Gemeinderat wollte deshalb die ÜO Barell-Gut der Bevölkerung gleichzeitig mit den Verkehrsmassnahmen an einer Urnenabstimmung am 28. Juni 2020 vorlegen.

Gegen dieses Vorgehen hat die SP Oberhofen eine Beschwerde eingereicht. Die SP ist klar der Meinung, dass die Wahrnehmung der politischen Rechte an der Gemeindeversammlung höher zu gewichten sind, als die vom Gemeinderat angegebene Dringlichkeit, das Geschäft im Sinne des Landbesitzers voranzutreiben.

Der bürgerliche Regierungsrat des Kantons Bern hat das umstrittene Vorgehen des Regierungsstatthalters und des Gemeinderats korrigiert und die Beschwerde der SP Oberhofen gutgeheissen.

Der Gemeinderat von Oberhofen hat nun die Chance, gemäss dem Gemeindeversammlungsbeschluss vom 2. September 2019 als erstes das Verkehrskonzept an die Hand zu nehmen. Mit der Gewährleistung der Schulwegsicherheit kann zum einen ein wichtiger Grundstein für eine erfolgreiche Umsetzung der ÜO Barell-Gut gelegt werden. Zum anderen ist das Verkehrskonzept auch relevant, um die Blockade gegen das Schulhausprojekt
Friedbühl anzugehen, gegen welches Einsprachen, u.a. betreffend fehlendem Verkehrskonzept, hängig sind.